Das Leben der Frankfurter Juden unterlag einer besonderen rechtlichen Anordnung, der Stättigkeit, die im 15. Jahrhundert erstmals erlassen wurde. Der Text der Stättigkeit enthielt nicht nur die Regelungen, sondern führte auch den Anlass ihrer Entstehung an. Ihm ging ein Verhandlungsprozess voran, der weder formal festgelegt noch demokratisch war. Im gezeigten Beispiel erließ der Frakfurter Rat im Jahr 1574 eine Bestimmung zur Zulassung von Juden (S. 41). Nach Protesten jüdischerseits wurde diese Bestimmung im Jahr 1587 zurückgenommen (S. 40). Ein Einschub von 1579 setzte fest, dass Juden nur in der Judengasse Gebäude errichten dürfen. Dies erfolgte ausdrücklich auf Wunsch der jüdischen Gemeindevorsteher. Die Stättigkeit umfasste viele Einschränkungen. Die Frankfurter Juden mussten in der Judengasse wohnen, die nachts und an christlichen Feiertagen geschlossen war. Sie sollten an der Kleidung Kennzeichen tragen und sie waren von jeder formalen politischen Teilhabe ausgeschlossen. Juden durften nur wenige Handwerksberufe ausüben und auch bei den Handelsberufen gab es Beschränkungen. Die Stättigkeit bestimmte die Höhe der Abgaben und die Anzahl der Heiraten pro Jahr. Andererseits schützte die Stättigkeit die Frankfurter Juden. Sie garantierte das Aufenthaltsrecht in der Stadt und ermöglichte es den Juden, Bestimmungen einzuklagen. Sie gewährte auch ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Religionsfreiheit.
Objektdetails
Titel |
Der Juden zu Frankfurt Stättigkeit und Ordnung |
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Künstler*in / Hersteller*in |
Unbekannt |
Datierung |
1613 |
Objektbezeichnung |
Buch |
Sammlungsbereich |
JMF Archiv |
Ort |
Frankfurt am Main |
Maße |
19,1 x 15,9 cm |
Material / Technik |
Buchdruck auf Papier |
Literatur |
Die Frankfurter Judengasse, Beck Verlag, München 2016 |
Bildlizenz |
Jüdisches Museum Frankfurt CC BY-SA 4.0 |
Erwerbsdatum |
2013 |
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Inventarnummer |
JMF2013-0052 |
Jetzt ausgestellt
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